BWE im Berliner Westen weiter auf Erfolgskurs
Die Mitglieder im stärksten Berliner BWE-Kreisverband City-West wählten den Vorstand neu.
Vorsitzender Rechtsanwalt Matthias wurde im Amt bestätigt, ebenso der Finanz- und Versicherungsmakler Ingo Dilba. Für die langjährige Schatzmeisterin Sabine Spehr, die nicht mehr kandidiert hatte, rückte die Bilanzbuchhalterin Susanne Becker nach und für die bisherige Schriftführerin Liane May nunmehr die Immobilienverwalterin Gabriele von der Groeben.
v.l.n.r. Schriftführerin Gabriele von der Groeben; stellv. Vors. Ingo Dilba; der Referent des Abends, Rechtsanwalt u. Notar Jens Kronhagel, Vorsitzender Matthias Hartwich, Schatzmeisterin Susanne Becker
In seinem Rechenschaftsbericht hatte Vorsitzender Hartwich insbesondere auf kontinuierliche Nachfrage nach Beratungsdienstleistungen durch die Mitglieder hingewiesen. Ferner betonte er die Notwendigkeit, fortlaufend neue Berater zu gewinnen, um auch in Zukunft inhaltlich gut aufgestellt zu sein. Vor den Wahlen hatten die Mitglieder bereits einen neuen Satzungsentwurf verabschiedet.
Referent des Abends war der Berliner Rechtsanwalt und Notar Jens Kronhagel. Er informierte zum Thema „Erben oder Schenken – was ist bei der Vermögensübertragung sinnvoll und zu beachten?“ Zunächst erläuterte Kronhagel die steuerlichen Freibeträge im Rahmen der Verwandtschaftsgrade, insbesondere bei Ehegatten, Lebensgefährten, Kindern, Stiftungen und Vereinen. Steuerfrei kann zu Lebzeiten des Schenkers und bei bestehender Ehe die Übertragung des zu Wohnzwecken genutzten Familienheims (Haus oder Wohnung) sein, ggf. sind Ausnahmen von der Grunderwerbsteuerverpflichtung zu beachten, § 3 GrEStG.
Beachtlich ist, dass Schenkungen unter erneuter Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre wiederholt werden können, § 13 ErbStG, was zu einer langfristigen Nachfolgeplanung zu Lebzeiten anregt.
Rechtsanwalt Kronhagel ging sodann auf die steuerrelevante Bewertung von Vermögensgegenständen und Immobilien ein. Bewertungen nach dem Vergleichswertverfahren, dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren kommen zur Anwendung. Ferner sind wertbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen, z.B. bestehender Nießbrauch, ein Wohnrecht, ggf. eine Rückübertragungsverpflichtung z.B. beim Scheitern der Ehe des Beschenkten.
Abschließend erläuterte er die Möglichkeit, Schenkungen ggf. zu widerrufen etwa bei grobem Undank des Beschenkten, Gewaltanwendung oder Unterhaltspflichten des Schenkers, die nur durch den Schenkungswert erfüllt werden können.
Eine individuelle Beratung ist in jedem Einzelfall notwendig, um haltbare Strukturen zu schaffen. Rechtsanwalt Kronhagel hat ein Skript zu seinem Vortrag verfasst, das unter bwe@ra-hartwich.de angefordert werden kann.
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